Alle Pflanzen auf der Rigi sind geschützt

Der grösste Teil des Rigigebiets steht unter Pflanzenschutz. Dies betrifft alle Pflanzen. Sie dürfen keine Pflanzen pflücken oder ausgraben.

Nehmen Sie die Pflanzen doch im Fotoapparat mit: dort verwelken sie auch nicht und alle Gäste der Rigi dürfen sich an den Pflanzen erfreuen.

Dank diesem langjährigem Schutz blühen jetzt seltene Pflanzen auch wieder an den viel begangenen Rigiwegen!

 

Wir verweisen auf die kantonalen Vorschriften:

Kanton Schwyz:
Verordnung über den Biotopschutz und den ökologischen Ausgleich

Kanton Luzern:
Verordnung über den Pflanzenschutz im Rigigebiet

 

einige Orchideen der Rigi

top