Allgemeines zur Wacht / Aufsicht
Aufgaben
Die Wächterinnen und Wächter sind im Auftrag der Kantone Luzern und Schwyz für die Aufsicht und Betreuung der Natur- und Pflanzenschutzgebiete der Rigi und Rossberg zuständig. Sie geben bei Bedarf Auskünfte an Gäste und beobachten und melden dem Wachtchef umweltrelevante Vorgänge in den Bereichen
- Naturschutz
- Gewässerschutz
- Bewirtschaftungsmethoden
- Deponien
- Hoch- und Tiefbauten
- Verstösse gegen die Verkehrsordnung, usw.
Jährlich unternehmen die rund 40 aktiven Wächterinnen und Wächter rund 400 Wachtgänge. Sie bilden sich an Wächterexkursionen und –versammlungen regelmässig weiter.
Wachtgrundlagen (Werden durch den Wachtchef abgegeben)
- Pflichtenheft Pflanzenschutz
- Praxishilfe Neophyten
- Flyer Neophyten
Aufnahmebedingungen in die Wacht
- 1. Vorbedingung: Pro Rigi Mitgliedschaft für mindestens 1 Jahr
- 2. Schriftliche Bewerbung als Rigiwächter beim Präsidenten oder bei dem Wachtchef mit Angabe der Personalien
- 3. Bei Erfüllung 1 und 2 Aufnahme als Kandidatin oder Kandidat im Folgejahr
- 4. Besuch der Wächterexkursion und der Wächterversammlung im Kandidatenjahr
- 5. Begleitung eines Wächters/einer Wächterin an 2 Wachtgängen im Kandidatenjahr
- 6. Studium der Wächterdokumentation zur persönlichen Vorbereitung
- 7. Optional: Besuch der naturkundlichen Exkursionen der ProRigi im Kandidatenjahr
- 8. Aufnahme als Wächterin/Wächter an der Wächterversammlung im Herbst des Kandidatenjahres (oder bei Terminproblem an der Pro Rigi GV vom Folgejahr), Abgabe Wächterausweis.
Rapport
Wachtchef:
Silvio Covi
Chriesimatt 4
6044 Udligenswil
wacht@prorigi.ch